Obwohl das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) eine der häufigsten Ursachen für Atemwegsinfektionen weltweit darstellt, wurde ihm besonders bei älteren Erwachsenen lange Zeit nur wenig Beachtung geschenkt. Ein möglicher Grund dafür: Die Therapie von RSV ist beschränkt auf die Linderung der Symptome, außerdem gab es für ältere Erwachsene lange keine Möglichkeiten zur Prävention. Dabei ist diese Infektion mit ihren Folgen gerade für Ältere nicht zu unterschätzen – weswegen es sich lohnt, einen genaueren Blick darauf zu werfen.
Dreimal ansteckender als Grippe
RSV tritt in Deutschland, ähnlich wie die Virusgrippe (Influenza) und COVID-19 (SARS-CoV-2), vermehrt in den Wintermonaten auf und stellt zwischen November und April eine der Hauptursachen von Atemwegsinfekten dar. Die Übertragung erfolgt in erster Linie von Mensch zu Mensch, indem Tröpfchen oder Aerosole aus Mund und Nase einer infizierten Person auf weitere Personen in der Nähe übertragen werden (z. B. durch Niesen). Eine indirekte Übertragung durch kontaminierte Oberflächen, Gegenstände oder beim Händeschütteln ist ebenso möglich. In einer Untersuchung aus dem Jahr 2016 haben Forscher ermittelt, dass eine mit dem RS-Virus infizierte Person durchschnittlich drei weitere Personen ansteckt, während eine Person, die mit Grippe infiziert ist, im Durchschnitt ein bis zwei Personen ansteckt.
Mehr als „nur“ erkältet: Gefahr bei schwerem Verlauf
RSV wirkt sich, wie z. B. auch die klassische Virusgrippe, auf die Atemwege aus und kann von symptomfrei über milde, aber auch bis hin zu schwer verlaufen. Übliche Symptome eines milden Verlaufs sind vergleichbar mit denen eines grippalen Infekts (landläufig als „Erkältung“ bezeichnet): Sie können Husten, Schnupfen und Halsschmerzen aufgrund einer Entzündung des Rachens sowie einen verschlechterten Allgemeinzustand beinhalten. Bei schweren Verläufen kommt es allerdings neben diesen Symptomen auch zu einer Infektion der unteren Atemwege, als Folge derer sich etwa eine Lungenentzündung entwickeln kann. Bei einem schweren Verlauf wird in der Regel eine stationäre Behandlung im Krankenhaus, manchmal mit zusätzlicher Sauerstoffversorgung, erforderlich. In schweren Fällen kann eine RSV-Infektion lebensbedrohlich sein oder sogar tödlich verlaufen.

Wenn Alter und Grunderkrankungen zusammenkommen
Eine besondere Gefahr stellt RSV für ältere Menschen dar. Der Grund ist, dass das Immunsystem mit zunehmendem Alter an Leistungsfähigkeit verliert und Infektionen schlechter abwehren kann. Zahlen des Robert Koch-Instituts untermauern die Gefahr für Ältere: So gab es beispielsweise in der Saison 2025/2026 bis Kalenderwoche 20 über alle Altersklassen hinweg knapp 70.000 hinweg bestätigte RSV-Fälle. Über 50 % der diagnostizierten Fälle waren Erwachsene. Rund ein Drittel der bestätigten Fälle wurden hospitalisiert.
Wenn zum fortgeschrittenen Alter noch Vorerkrankungen des Herzens, der Lunge (z. B. Asthma und COPD), der Niere oder ein Diabetes hinzukommen, steigt die Gefahr eines schweren Verlaufs bei einer RSV-Infektion weiter an. Herz, Lunge oder andere Organsysteme sind in diesem Fall häufig bereits vorgeschädigt, so dass eine Infektion noch deutlich schwerer verlaufen kann. Zum Beispiel besitzen ältere Erwachsene mit einer bereits bestehenden COPD oder Herzschwäche im Vergleich zu ansonsten gesunden Erwachsenen ein mehr als 3-fach erhöhtes Risiko, dass sie bei einer RSV-Infektion im Krankenhaus behandelt werden müssen. Außerdem können sich bestehende Vorerkrankungen durch diese Infektion verschlimmern und es kann zu schweren akuten Krisen kommen wie etwa einer schweren Asthma-Attacke oder einem Herzinfarkt.

STIKO gibt RSV-Impfempfehlung
Inzwischen bestehen aber gute Möglichkeiten zur Prävention: Seit 2023 stehen Impfstoffe gegen RSV zur Verfügung. Sie ermöglichen es, den Kampf gegen schwer verlaufende Infektionen mit RSV aufzunehmen und besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor den Folgen einer RSV-Infektion zu schützen.
Aufgrund der Risiken einer RSV-Infektion empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die RSV-Impfung für:
- alle Menschen ab 75 Jahren sowie
- Menschen ab 60 Jahren mit schweren Grunderkrankungen und/oder allen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen.
Die Kosten der Impfung werden bei den genannten Gruppen von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.



