Transparenz bei GSK bedeutet: Beide Seiten stehen zu dem, was sie tun und tun nur das, was sie auch in der Öffentlichkeit vertreten und verantworten können.
Als erstes Pharmaunternehmen hat GSK 2007 einen eigenen Patientenkodex aufgestellt, der klare und eindeutige Regeln für die Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen enthält. Die wichtigsten Regeln:
- Eine Zusammenarbeit darf nur auf der Basis eines schriftlichen Vertrags erfolgen.
- Es gibt eine Obergrenze für Spenden: GSK darf maximal 25 Prozent der Summe stellen, die eine Organisation jährlich an Fördermitteln erhält.
- GSK darf folglich nicht alleiniger finanzieller Förderer einer Patientenorganisation sein.
- GSK darf keine eigene Patientenorganisation gründen.
- GSK darf mit der finanziellen Förderung von Patientenorganisationen nicht die Absicht verbinden, den Absatz seiner Produkte zu erhöhen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterstützungen sind auf Grundlage und mit den Regeln des GSK-Patientenkodex entstanden.
Im Jahr 2019 wurden von GSK 10 Patientenorganisationen mit 38.320,00 Euro unterstützt.
Darüber hinaus übernahm GSK im Jahr 2019 Reise- und Übernachtungskosten für Patientenvertreter in Höhe von 40,80 Euro. Bei Reisekosten handelt es sich um durchlaufende Posten, aus denen sich keine Vereinseinnahmen ergeben. Seitens GSK werden lediglich Gelder rückerstattet, die zuvor von den Organisationen verauslagt wurden. Daher werden Reisekosten nicht in das Gesamtförderbudget eingerechnet, sondern getrennt ausgewiesen.
2019
- ACHSE e.V. (PDF - 9,6KB)
- AMPU VITA e.V. (PDF - 59,0KB)
- BAG Selbsthilfe e.V. (PDF - 10,5KB)
- Bundesverband "Das frühgeborene Kind" e.V. (PDF - 75,3KB)
- Deutsche Patientenliga Atemwegserkrankungen e.V. (PDF - 74,9KB)
- Deutsche Schmerzliga e.V. (PDF - 10,2KB)
- Deutscher Psoriasis Bund e.V. (PDF - 29,6KB)
- Kindernetzwerk e.V. (PDF - 56,7KB)
- pulmonale hypertonie e.V. (PDF - 10,0KB)
- Myelom Hilfe München (PDF - 10,4KB)
Weitere Projekte
GSK trat 2015 dem Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) e.V. bei verbunden mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5.000,00 Euro. Als gemeinsame Plattform von Vertretern der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände und Patientenorganisationen setzt sich das APS für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden. www.aps-ev.de
GSK arbeitet außerdem seit dem Jahr 2016 mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen Service GmbH (BAGSO Service GmbH) zusammen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. wurde 1996 gegründet und ist ein Zusammenschluss von Seniorenorganisationen, die sich bundesweit für die Interessen von Senioren einsetzten. Sie verfolgt insbesondere die Ziele, das Bild und die Stellung älterer Menschen in Gesellschaft und Familie zu verbessern, sowie das solidarische Miteinander und den Dialog der Generationen voranzubringen.
Außerdem möchte sie Ältere darin bestärken Verantwortung für sich und andere zu übernehmen und ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen. Dabei ist es wichtig die Gesunderhaltung zu fördern, Behinderungen auszugleichen und die pflegerische Versorgung zu verbessern, sowie die Interessen älterer Verbraucher zu stärken. Die BAGSO Service Gesellschaft wurde 1999 zur Förderung des Dialogs mit der Wirtschaft gegründet und setzt sich als Tochtergesellschaft ebenfalls für diese Ziele ein.
Im Jahr 2019 zahlte GSK im Rahmen dieser Zusammenarbeit zur Unterstützung des 20. BAGSO Wirtschaftsdialogs 5.000,00 Euro.