Transparenz bei GSK bedeutet: Beide Seiten stehen zu dem, was sie tun und tun nur das, was sie auch in der Öffentlichkeit vertreten und verantworten können.
Als erstes Pharmaunternehmen hat GSK 2007 einen eigenen Patientenkodex aufgestellt, der klare und eindeutige Regeln für die Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen enthält. Die wichtigsten Regeln:
- Eine Zusammenarbeit darf nur auf der Basis eines schriftlichen Vertrags erfolgen.
- Es gibt eine Obergrenze für Spenden: GSK darf maximal 25 Prozent der Summe stellen, die eine Organisation jährlich an Fördermitteln erhält.
- GSK darf folglich nicht alleiniger finanzieller Förderer einer Patientenorganisation sein.
- GSK darf keine eigene Patientenorganisation gründen.
- GSK darf mit der finanziellen Förderung von Patientenorganisationen nicht die Absicht verbinden, den Absatz seiner Produkte zu erhöhen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterstützungen sind auf Grundlage und mit den Regeln des GSK-Patientenkodex entstanden. 2017 wurden wieder ausschließlich Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen gefördert.
Im Jahr 2017 wurden von GSK 21 Patientenorganisationen mit rund 86.000 Euro unterstützt.
Darüber hinaus übernahm GSK im Jahr 2017 Reise- und Übernachtungskosten für Patientenvertreter in Höhe von rund 3.340 Euro. Bei Reisekosten handelt es sich um durchlaufende Posten, aus denen sich keine Vereinseinnahmen ergeben. Seitens GSK werden lediglich Gelder rückerstattet, die zuvor von den Organisationen verauslagt wurden. Daher werden Reisekosten nicht in das Gesamtförderbudget eingerechnet, sondern getrennt ausgewiesen.
2017
- ACHSE e.V. (PDF - 84,7KB)
- aktion benni & co. (PDF - 84,8KB)
- AMPU VITA e.V. (PDF - 85,4KB)
- BAG Selbsthilfe e.V. (PDF - 85,8KB)
- Bund zur Förderung von Sehbehinderter e.V. (PDF - 88,8KB)
- Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V. (PDF - 147,5KB)
- Bundesverband "Das frühgeborene Kind" e.V. (PDF - 143,5KB)
- Bundesverband für Brandverletzte e.V. (PDF - 84,6KB)
- CHARGE Syndrom e.V. (PDF - 84,9KB)
- Deutsche Leberhilfe e.V. (PDF - 143,4KB)
- Deutscher Psoriasis Bund e.V. (PDF - 143,1KB)
- Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. (PDF - 144,8KB)
- Deutsche Patientenliga Atemwegserkrankungen e.V. (PDF - 141,9KB)
- Deutsche Restless Legs Vereinigung e.V. (PDF - 141,7KB)
- Deutsche Rheuma-Liga e.V. (PDF - 85,1KB)
- Deutsche Schmerzliga e.V. (PDF - 87,4KB)
- Deutsche Selbsthilfe Angeborene Immundefekte e.V. (PDF - 141,8KB)
- Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V. (PDF - 85,6KB)
- Gesellschaft für Mukopolysaccharidosen e.V. (PDF - 85,4KB)
- Kindernetzwerk e.V. (PDF - 142,4KB)
- Lebertransplantierte Deutschland e.V. (PDF - 144,8KB)
- Lupus Erythematodes Selbsthilfegemeinschaft e.V. (PDF - 85,7KB)
- Marfan Hilfe e.V. (PDF - 85,1KB)
- pulmonale hypertonie e.V. (PDF - 142,7KB)
Weitere Projekte
GSK trat 2015 dem Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) e.V. bei verbunden mit einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5.000,00 Euro. Als gemeinsame Plattform von Vertretern der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände und Patientenorganisationen setzt sich das APS für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.
GSK arbeitet außerdem seit dem Jahr 2016 mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen Service GmbH (BAGSO Service GmbH) zusammen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) wurde 1989 gegründet und ist ein freier und unabhängiger Zusammenschluss von Seniorenorganisationen, Seniorenverbänden und Senioreninteressenvertretungen sowie Seniorengruppen, sonstigen Organisationen und Verbänden, die bundesweit tätig oder von bundesweiter Bedeutung sind. Die BAGSO Service GmbH setzt sich als Tochtergesellschaft ebenfalls für diese Ziele ein.
GSK zahlte im Rahmen dieser Zusammenarbeit zur Unterstützung der Gesundheitsfachtagung „Patienten stärken und begleiten“ in Bonn 10.000,00 Euro und im selben Jahr zur Unterstützung einer Fokusgruppe zum Thema Impfen 9.600 Euro. Im Jahr 2017 zahlte GSK als Aufwandsentschädigung für die Teilnahme einer Vertreterin an einem Patient Advisory Board 600,00 Euro und übernahm die Reisekosten in Höhe von 88,50 Euro. Für die Teilnahme einer Vertreterin am GSK-Patientendialog übernahm GSK Reisekosten in Höhe von 563,00 Euro.