Chancengleichheit dank STIKO-Empfehlung für Meningokokken-B-Impfung
- Früher Schutz verhindert schwere Erkrankung
- STIKO-Empfehlung leistet Beitrag zum WHO-Aktionsplan gegen Meningitis
- Private Krankenversicherer übernehmen ab sofort die Kosten, gesetzliche Krankenkassen erstatten freiwillig
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die Impfung gegen Meningokokken B (Men B) in das Standardimpfprogramm für alle Säuglinge aufgenommen.1 Es folgt nun der offizielle Prozess bis zur Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie, womit die Impfung eine allgemeine Pflichtleistung für alle gesetzlichen Krankenkassen wird. Nun können alle Säuglinge und Kleinkinder in Deutschland von der Impfung profitieren, unabhängig vom Wohnort und von der Krankenversicherung. Damit besteht Chancengleichheit für alle Säuglinge und Kleinkinder in Deutschland.
Bisher stand nur die Impfung gegen Meningokokken C für Kinder ab 12 Monaten als Standardimpfung im STIKO-Impfkalender. Zum Schutz von Säuglingen und Kleinkindern vor sehr seltenen, aber potenziell lebensgefährlichen Meningokokken-Infektionen gibt es unterschiedliche Impfungen gegen die verschiedenen Meningokokken-Serogruppen. Für einen bestmöglichen, umfassenden Schutz wird ab sofort auch die Meningokokken-B-Impfung standardmäßig empfohlen.
Früher Schutz verhindert schwere Erkrankung
Säuglinge und Kleinkinder sind aufgrund ihres noch nicht ausgereiften Immunsystems besonders anfällig für Infektionen. Der Inzidenzgipfel für Men B liegt in den ersten Lebensmonaten.2 „Wir sollten mit der Impfung nicht warten, bis die Men-B-Impfung in der Schutzimpfungs-Richtlinie verankert ist. Das würde wertvolle Zeit verschwenden“, appelliert Kinder- und Jugendarzt Dr. Christof Metzler, Langenargen. „Wer selbst einmal einen Fall in seiner Praxis miterlebt hat, der vergisst ihn nicht.“ Die STIKO bezieht die Schwere der Erkrankung, die Epidemiologie in Deutschland und die umfangreichen Anwendungsdaten des seit zehn Jahren verfügbaren Men-B-Impfstoffs in ihre Empfehlung mit ein.3 Daher gibt eine STIKO-Empfehlung Sicherheit bei der Impfung.
Aktuell sind B-Meningokokken mit 62 Prozent für die meisten invasiven Meningokokken-Erkrankungen (IME) in Deutschland verantwortlich.2 Trotz Behandlung mit Antibiotika kommt es bei 20 Prozent der Patienten* zu Komplikationen und Spätfolgen4, wie Anfallsleiden, Erblindung und Hörverlust oder dem Verlust von Gliedmaßen durch Amputation. Eine IME kann innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Auftreten der ersten Symptome zum Tod führen.5
Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfung sind durch klinische Studien sowie die Daten aus der praktischen Anwendung belegt.3 Für einen frühen Schutz gegen die seltene, aber schwere Erkrankung werden drei Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten empfohlen,1 da die Krankheitslast durch Men B in den ersten beiden Lebensjahren am höchsten ist. Die Empfehlung schließt Nachholimpfungen bis zum fünften Geburtstag ein.1
Eine Integration in den Impfkalender ist gut möglich, die gleichzeitige Verabreichung mit den anderen Standardimpfungen für Säuglinge ist möglich. „Die gleichzeitige Gabe mehrerer Impfungen lässt sich gut in den Praxisalltag integrieren und beeinträchtigt die Immunantwort nicht“, erklärt Dr. Anette Kühnle, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin aus Monheim am Rhein. „In Deutschland wird die Schwere einer invasiven Meningokokken-Erkrankung unterschätzt.6 Auch deshalb ist es so wichtig, dass Ärzte eine klare Empfehlung für die frühe Men-B-Impfung aussprechen“, so Kühnle. Die Men-B-Impfung ist bereits Bestandteil vieler europäischer nationaler Impfprogramme, was ihre Bedeutung untermauert. Weltweit wurden über 80 Millionen Dosen des Meningokokken-B-Impfstoffs von GSK verabreicht.
Es folgt nun der offizielle Prozess bis zur Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie, womit die Impfung eine allgemeine Pflichtleistung für alle gesetzlichen Krankenkassen wird. Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel schon ab sofort die Kosten. Für gesetzlich Versicherte ändert sich zunächst nichts, viele Krankenkassen erstatten auf freiwilliger Basis. Daher ist bis auf Weiteres eine Verordnung auf Privatrezept und proaktives Nachfragen durch die Eltern bei der Krankenkasse zur individuellen Erstattung nötig.
STIKO-Empfehlung leistet Beitrag zum WHO-Aktionsplan
Der Aktionsplan der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Kampf gegen Meningitis sieht vor, dieses Krankheitsbild bis 2030 weitestgehend zurückzudrängen. Mit der STIKO-Empfehlung für die Men-B-Impfung leistet Deutschland nun einen wichtigen Beitrag für die Zielerreichung der WHO.
1 Epidemiologisches Bulletin 3/2024 (rki.de)
2 RKI: SurvStat@RKI 2.0, https://survstat.rki.de; Epidemiologisches Jahrbuch 2020, Invasive Meningokokken-Erkrankungen mit Angabe der Serogruppe gemäß Referenzdefinition; Meldepflicht gemäß IfSG
3 Fachinformation Bexsero, September 2022. Verfügbar unter: https://gskpro.com/content/dam/global/hcpportal/de_DE/produktinformationen/bexsero/FI_Bexsero_Injektionssuspension_in_Fertigspritze_092022.pdf (PDF - 115KB)
4 Deutsches Grünes Kreuz: „Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen". Verfügbar unter: https://bit.ly/2O8tlaw (PDF - 61KB)
5 WHO: „Fact Sheet Meningococcal meningitis”. Verfügbar unter: https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/meningitis
6 Ipsos Umfrage – Parent Willingness to Vaccinate – Men B – July 2021; Gesamtzahl der Befragten: 3.416 / davon aus Deutschland: 502
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