Zusammenarbeit mit Fachkreisen (HCPs)
Als Gesundheitsunternehmen ist es wichtig für uns mit Fachkreisen, sogenannten Healthcare Professionals (HCPs), wie zum Beispiel Ärzten und Apothekern zusammen zu arbeiten.
In allen unseren Interaktionen von der direkten Zusammenarbeit in klinischen Studien bis zur Bereitstellung qualitativ hochwertiger, ausgewogener Informationen über unsere Arzneimittel und Impfstoffe ist es unser Ziel, unsere Arbeit transparent zu vermitteln, integer zu handeln und die Interessen der Patientinnen und Patienten immer an die erste Stelle zu setzen.
GSK setzt Meilensteine in der Prävention durch ein umfassendes Portfolio an Impfstoffen und in der Therapie der Atemwege, Onkologie und Specialty Care. Über unsere Tochtergesellschaft ViiV Healthcare engagieren wir uns auch im Bereich HIV. Darüber hinaus sind wir führender Hersteller von Consumer-Healthcare-Produkten.
Ärzte und Ärztinnen und Apothekerinnen und Apotheker sind wichtige Partnerinnen und Partner für uns, denn sie haben naturwissenschaftliches und medizinisches Know-how sowie wertvolle Erfahrungen bei der Betreuung und Behandlung von Patientinnen und Patienten. Wir vertreten die Auffassung, dass diese Partnerschaften für den Fortschritt der Medizin, für eine angemessene medizinische Versorgung und für die Anforderungen des Gesundheitswesens unerlässlich ist.
Weitere Informationen zur Zusammenarbeit
Unsere Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Fachkreisen (HCPs)
Wir achten darauf, dass bei jedem Gespräch mit Vertretenden von Fachkreisen (HCPs) die Interessen der Patientinnen und Patienten immer an erster Stelle stehen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Interaktion mit Vertretenden von Fachkreisen bzgl. neuer Daten und Informationen über unsere Arzneimittel klar und ohne den Anschein eines Interessenkonflikts erfolgen muss. Wir sind davon überzeugt, dass ein transparenter wissenschaftlicher Dialog und die Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten im Interesse aller ist, die an der Entwicklung neuer Arzneimittel, der Verbesserung der klinischen Praxis und der Versorgung der Patientinnen und Patienten arbeiten. Das sind die Prinzipien, die unserer Zusammenarbeit mit Fachkreisen zugrunde liegen – und wir bleiben ihnen voll und ganz verpflichtet.
Lesen Sie dazu unseren Kodex für die Zusammenarbeit mit Fachkreisen (PDF)
Für weitere Details besuchen Sie bitte unsere Konzern-Website.
Nach obenZusammenarbeit bei klinischen Studien und in der Forschung
Vertretende des Gesundheitswesens helfen uns dabei, potenzielle Probandinnen und Probanden für klinische Studien zu identifizieren, das Prüfmedikament oder den Impfstoff an Patientinnen und Patienten zu verabreichen und die Ergebnisse zu überwachen. Diese medizinischen Einblicke und Kenntnisse sind für die Entwicklung neuer Behandlungen unerlässlich.
Wir haben strenge Richtlinien, die unsere Zusammenarbeit mit HCPs regeln:
- alle Prüfenden klinischer Studien werden ausschließlich nach ihrer Qualifikation für die Durchführung qualitativ hochwertiger klinischer Forschung ausgewählt
- ihre Vorgeschichte darf in Bezug auf die Verwendung oder Nichtverwendung von GSK-Produkten bei der Entscheidung, ob sie als Prüfender für klinische Studien in Frage kommen, nicht berücksichtigt werden
- es werden keine Zahlungen angeboten oder geleistet, um ihr Urteil darüber zu beeinflussen, ob sie Patientinnen und Patienten in eine klinische Studie aufnehmen oder behalten
- Geschenke an medizinisches Fachpersonal, dass an Forschungsprojekten für GSK beteiligt ist, sind nicht zulässig
- alle Zahlungen an HCPs müssen vertraglich geregelt sein
- jede Zahlung muss den fairen Marktwert für die geleistete Arbeit und die erbrachten Dienstleistungen widerspiegeln.
Wir haben uns außerdem verpflichtet, Zahlungen zu veröffentlichen, die an medizinisches Fachpersonal und anderen Institutionen für die Durchführung klinischer Forschung geleistet werden.
Nach obenOffenlegung von Zahlungen an HCPs
Wir wissen, wie wichtig es ist, die Transparenz zu erhöhen und den Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt jeder unserer Entscheidungen zu stellen. Wir verpflichten uns weiterhin, die Zahlungen, die wir an HCPs leisten, offenzulegen und beabsichtigen, unsere Auskünfte über Zahlungen an einzelne HCPs zu erweitern.
Seit 2019 legen wir, soweit gesetzlich zulässig, Zahlungen auf individueller Ebene offen, die wir jedes Jahr an HCPs leisten. Dazu zählen die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und die Erbringung von Dienstleistungen, wie Vorträge bei Veranstaltungen oder die Teilnahme in Beratungsgremien. Ist eine Offenlegung auf individueller Ebene rechtlich nicht zulässig, werden wir weiterhin aggregierte Zahlungen melden.
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Patientinnen und Patienten wenden sich bei medizinischen Anfragen bitte direkt an Ihre Arztpraxis oder Apotheke.